Teilnahmebedienungen für Kurse der DLRG OG Bruchsal e.V.
1. Anmeldeverfahren
Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch oder per E-Mail können keine Anmeldungen erfolgen.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist unter den angegebenen Adressen per Fax oder Post zu senden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt werden!
Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen wir gerne zur Verfügung:
Tel: 0 72 51 / 30 23 451 (nur temporär besetzt!).
2. Teilnahmevoraussetzungen und Zahlungsweise
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Auf dem Anmeldeformular ist anzukreuzen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erbracht werden. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden, und es werden Stornokosten in Rechnung gestellt. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
3. Teilnehmerbeitrag
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Sie erteilen der DLRG Bruchsal e. V. die Ermächtigung zum einmaligen Einzug des Teilnehmerbeitrages.
- Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Bruchsal e. V. (IBAN: DE08 6635 0036 0000 0072 46 BIC: BRUSDE66XXX bei der Sparkasse Kraichgau)
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
Wir behalten uns vor bei bestimmten Lehrgängen nicht alle Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 € bei eintägigen und 30 € bei mehrtägigen Veranstaltungen fällig.
Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der oben genannten Verwaltungspauschale). Erfolgte noch keine Abrechnung, so wird lediglich die Verwaltungspauschale in Rechnung gestellt bzw. per Sepa-Lastschriftmandat eingezogen.
Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten:
- mindestens 50 % der Teilnehmergebühr bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn
- 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
6. Lehrgangsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
7. Teilnahme und Lizenzierung
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Für Kurse wie z.B. Aquajogging oder Kraul Kurs wird eine Teilnahmebescheinigung nur auf Wunsch des Teilnehmers ausgestellt.
Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.